Auf dieser Seite finden Sie die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken, die Sie bei der Benennung und Beschreibung Ihrer Erweiterung beachten sollten. Jegliche Verwendung von Google-Marken unterliegt immer den Google-Genehmigungen.
Chrome Web Store-Logo verwenden
Sie können anderen mitteilen, dass Ihre Erweiterung oder Ihr Design im Chrome Web Store erhältlich ist. Verwenden Sie dazu auf Ihrer Website das Logo „Im Chrome Web Store verfügbar“. Sie benötigen für die Verwendung dieses Logos keine Vorabgenehmigung. Achten Sie aber darauf, dass Sie das Logo in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen des Chrome Web Store und den hier aufgeführten Branding-Richtlinien verwenden. Anderenfalls können wir Sie auffordern, Ihre Verwendung des Logos anzupassen oder einzustellen.
Wie die folgenden Bilder zeigen, weist das Logo einen optionalen Rahmen auf.
Wenn Sie eine Bilddatei für das Logo herunterladen möchten, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf einen der folgenden Links:
Logo für weiße Hintergründe | Logo mit Rahmen für farbige Hintergründe |
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kleine PNG-Datei | kleine PNG-Datei (mit Rahmen) |
mittelgroße PNG-Datei | mittelgroße PNG-Datei (mit Rahmen) |
große PNG-Datei | große PNG-Datei (mit Rahmen) |
Adobe Illustrator | Adobe Illustrator (mit Rahmen) |
Wenn Sie die Größe des Logos ändern, behalten Sie das Seitenverhältnis bei und achten Sie darauf, dass das Logo lesbar und vollständig sichtbar ist.
Für die Verwendung des Logos „Im Chrome Web Store verfügbar“ in Marketingmaterial oder auf Ihrer Website gelten die folgenden Regeln und Einschränkungen:
- Das Logo darf nur in der Größe verändert werden.
- Das Logo darf nicht als Hauptelement Ihrer Seite verwendet werden.
- Lassen Sie etwas Abstand zwischen dem Logo und weiteren Logos und Symbolen auf Ihrer Seite.
- Das Logo darf nicht auf Seiten verwendet werden, die Inhalte nur für Erwachsene, Glücksspielwerbung, gewaltverherrlichende Inhalte, Hassreden, Informationen zu Verkäufen von Tabakwaren oder Alkohol an Personen unter 21 Jahren oder Verstöße gegen andere anwendbare Gesetze und Bestimmungen oder anderweitig problematische Inhalte enthalten.
- Ein Klick auf das Logo muss immer auf Ihre Seite im Chrome Web Store führen. Außerdem muss Ihre Erweiterung oder Ihr Design jederzeit im Store verfügbar sein, solange Sie das Logo verwenden.
Name für eine Erweiterung oder einen Entwickler wählen
Verwenden Sie ohne schriftliche Genehmigung von Google keine Google-Marken oder ähnlichen Markennamen, die zu Verwechslungen führen könnten, als Namen für Ihre Erweiterung oder Ihr Unternehmen.
Google-Logos verwenden
Verwenden Sie ohne schriftliche Genehmigung von Google keine Google-Marken oder Abwandlungen von Google-Marken als Logo für Ihre Erweiterung.
Ihre Erweiterung beschreiben
Wenn Ihr Produkt mit einem Google-Produkt kompatibel ist, verweisen Sie auf das entsprechende Google-Produkt mit einer Formulierung wie „für“, „zur Verwendung mit“ oder „kompatibel mit“ und achten Sie darauf, dass das Symbol „™“ zusammen mit der Google-Marke verwendet wird. Beispiel: „für Google Chrome™“
Wenn Sie auf eine Google-Marke in Verbindung mit Ihrem Logo verweisen, sollte der verweisende Text kleiner sein als Ihr Logo.
Screenshots verwenden
Zu illustrativen oder informativen Zwecken können Sie standardmäßige, unveränderte Screenshots von Google-Diensten verwenden. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Google-Genehmigungen.
Markeninhaber nennen
Geben Sie im Titel oder in der Beschreibung Ihrer Erweiterung für jede Verwendung von Google-Marken den Markeninhaber korrekt an. Hier finden Sie eine Liste der Google-Marken.
Hat Ihr Artikel beispielsweise den Erweiterungstitel „Geschäfte vor Ort für Google Maps™ hervorheben“, sollten Sie die Nennung so verwenden, wie unten in der Artikelbeschreibung gezeigt. Das Symbol „™“ wird bei der Nennung nicht benötigt, da im Text erwähnt wird, dass Google Inhaber der jeweiligen Marke (z. B. Google Maps) ist.
Google Maps is a trademark of Google LLC. Use of this trademark is subject to Google Permissions.